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Sächsisches FG Urteil v. - 6 K 1512/10

Gesetze: AO § 218 Abs. 2, InsO § 96 Abs. 1 Nr. 1, InsO § 96 Abs. 1 Nr. 4, InsO § 35 Abs. 2, InsO § 295 Abs. 2, InsO § 80, UStG § 2 Abs. 1, UStG § 16 Abs. 2 S. 1

Berechtigung des FA zur Verrechnung eines Umsatzsteuererstattungsanspruchs der Insolvenzmasse mit einer Umsatzsteuerforderung gegen das Neuerwerbs-Unternehmen des Insolvenzschuldners

Leitsatz

1. Der Umstand, dass der Insolvenzschuldner mit einer früheren Erwerbstätigkeit als Einzelunternehmer insolvent geworden ist und nunmehr nach Freigabe durch den Insolvenzverwalter erneut als Einzelunternehmer (sog. Neuerwerbs-Unternehmen) tätig ist, führt trotz des Bestehens mehrerer unterschiedlicher Steuernummern nicht dazu, dass für das Insolvenzunternehmen und das sog. Neuerwerbs-Unternehmen unterschiedliche Rechtspersönlichkeiten oder Steuersubjekte entstehen, bei denen jeweils unabhängig voneinander eigenständige Rechte/Ansprüche oder Verbindlichkeiten begründet würden (gegen ). Daher darf das FA zulässigerweise einen Umsatzsteuererstattungsanspruch der Insolvenzmasse mit einer Umsatzsteuerschuld aus der Neuerwerbstätigkeit des Insolvenzschuldners verrechnen.

2. Einer Verrechnung steht § 96 Abs. 1 Nr. 1 InsO nicht entgegen, da die Forderung erst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens aus der freigegebenen Tätigkeit des Insolvenzschuldners entstanden ist.

3. Auch § 96 Abs. 1 Nr. 4 InsO ist nicht einschlägig, da der Umsatzsteueranspruch des FA nicht durch die Abgabe übereinstimmender Willenserklärungen entstanden ist, sondern kraft Gesetzes.

Fundstelle(n):
XAAAE-10701

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Sächsisches FG, Urteil v. 30.11.2011 - 6 K 1512/10

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