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BGH 23.05.2012 IV ZR 250/11, NWB 23/2012 S. 1886

Erbrecht | Pflichtteilsergänzungsanspruch auch für Schenkungen des Erblassers vor der Geburt der Abkömmlinge

Ein Pflichtteilsergänzungsanspruch von Abkömmlingen (§ 2325 BGB) setzt nicht voraus, dass diese bereits zum Zeitpunkt der Schenkung pflichtteilsberechtigt waren. Seine dem entgegenstehende frühere Rechtsprechung, die eine Pflichtteilsberechtigung sowohl im Zeitpunkt des Erbfalls als auch der Schenkung forderte (sog. Theorie der Doppelberechtigung) hat der Senat insoweit aufgegeben. Maßgeblich dafür war für das Gericht der Zweck des Pflichtteilsrechts, eine Mindestteilhabe naher Angehöriger am Vermögen des Erblassers sicherzustellen. Hierfür ist es unerheblich, ob der im Erbfall Pflichtteilsberechtigte schon im Zeitpunkt der Schenkung pflichtteilsberechtigt war oder nicht. Die bisherige Auffassung macht das Bestehen des Pflichtteilsergänzungsanspruchs von dem zufälligen Umstand abhängig, ob die Abköm...

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