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Arbeitshilfe August 2023

Gemeinschaftliches Testament (Patchwork) – Muster

Sandra Heide und Michael Althof
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Bei sog. Patchwork-Familien handelt es sich um Familien, in denen die Eltern in zweiter oder dritter Ehe verheiratet sind, jeweils Kinder aus früheren Beziehungen und ggf. auch gemeinsame Kinder haben. Nach § 1924 BGB gehören nur leibliche und adoptierte Kinder zu den gesetzlichen Erben, nicht aber Stiefkinder. Der Ehegatte ist nach § 1931 BGB erbberechtigt. Für gleichgeschlechtliche Lebenspartner richtet sich das gesetzliche Erbrecht nach § 10 LPartG.

Die gesetzliche Erbfolge entspricht gleichwohl nicht immer dem Willen der Erblasser. Gerade in Patchwork-Konstellationen kann sie einer gerechten Vermögensverteilung entgegenstehen - und z.B. dazu führen, dass Vermögenswerte des einen Partners dauerhaft in die Familie des anderen Partners übergehen und Kinder/Stiefkinder nicht in dem gewünschten Maß berücksichtigt werden.

Für die Praxis bietet sich daher für die Eltern einer Patchwork-Familie die Regelung der Erbfolge durch Testament an. Bei der Gestaltung sollten auch etwaige bindende Verfügungen aus früheren Beziehungen (z.B. Erbvertrag, gemeinschaftliches Testament mit dem Ex-Partner) sowie mögliche Pflichtteilsansprüche im Blick behalten werden, die eine gewollte A...

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