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LSG Bayern Urteil v. - L 16 AS 202/11

Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob bei der Bewilligung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) ein noch vor Antragstellung, aber schon am Tag der Antragstellung ausgezahltes Gehalt als Einkommen oder als Vermögen zu berücksichtigen ist. Konkret geht es darum, ob das am 01.04.2008 dem Konto des Klägers (Kl.) gutgeschriebene Einkommen für den Monat März 2008 als Einkommen für den Monat April 2008 zuzurechnen war oder Vermögen darstellte.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
NWB-Eilnachricht Nr. 34/2012 S. 2754
StuB-Bilanzreport Nr. 6/2013 S. 236
FAAAE-09872

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LSG Bayern, Urteil v. 21.03.2012 - L 16 AS 202/11

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