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FG Münster Urteil v. - 6 K 1563/08 L EFG 2012 S. 1042 Nr. 11

Gesetze: EStG § 8 Abs 2 S 9, EStG § 19a Abs 1

Arbeitnehmerbeteiligungen:

Umfang der Steuerbefreiung nach §§ 19a, 8 Abs. 2 S. 9 EStG

Leitsatz

1) § 8 Abs. 2 S. 9 EStG ist auf den Bezug von Gratisaktien anwendbar, auch wenn diese zugleich von der Freibetragsregelung des § 19a Abs. 1 EStG erfasst werden.

2) "Vorteil" im Sinne des § 19a Abs. 1 EStG ist nur der Wert der unentgeltlich oder verbilligt überlassenen Vermögensbeteiligungen; entgeltlich erworbene Vermögensbeteiligungen sind nicht einzubeziehen.

3) Auch die wegen § 8 Abs. 2 S. 9 EStG nicht zu versteuernden Gratisvermögensbeteiligungen sind in die Ermittlung des Freibetrages nach § 19a Abs. 1 EStG einzubeziehen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BB 2012 S. 994 Nr. 16
EFG 2012 S. 1042 Nr. 11
ErbStB 2012 S. 263 Nr. 9
MAAAE-08970

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FG Münster, Urteil v. 08.02.2012 - 6 K 1563/08 L

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