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PiR Nr. 5 vom Seite 150

Erstellung einer dritten Bilanz nach IAS 1 (rev. 2007) – Financial Statement Presentation

Erfordernis und Ausnahmen

Dr. Benjamin Roos
Kernaussagen
  • Nach IAS 1 sind für die Fälle, in denen ein Unternehmen eine Rechnungslegungsmethode rückwirkend anwendet, Abschlussposten rückwirkend anpasst oder Abschlussposten umgliedert, drei Bilanzen erforderlich. So ist neben den Bilanzen zum Ende der aktuellen Periode und zum Ende der vorangegangenen Periode eine Bilanz zum Beginn der frühesten Vergleichsperiode zu veröffentlichen.

  • Neben der im Standard explizit erwähnten, aber wohl sehr eng auszulegenden Undurchführbarkeit kann von diesem Erfordernis nach h. M. auch aus Wesentlichkeits-gründen abgewichen werden. Die Wesentlichkeit bezieht sich dabei auf die in der dritten Bilanz aus Sicht des Abschlussadressaten bereitgestellten Informationen.

  • Weiterhin sollte von der Offenlegung einer dritten Bilanz immer dann abgesehen werden, wenn dies rein konzeptionell zwar erforderlich wäre, aber aufgrund einer in der laufenden Periode vorgenommenen Umgliederung lediglich bereits vorhandene Informationen erneut veröffentlicht werden würden.

Nach IAS 1.39 müssen Unternehmen unter bestimmten Umständen als Bestandteil ihres Jahresabschlusses neben der Bilanz der aktuellen Periode und der Vergleichsper...

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Erstellung einer dritten Bilanz nach IAS 1 (rev. 2007) – Financial Statement Presentation

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