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IWB 9/2003

Österreich; | österreichische Seminar-OEG mit deutschem Gesellschafter und deutschen Vortragsveranstaltungen

Gewinne, die eine österreichische Personengesellschaft, der ein österreichischer und ein deutscher Gesellschafter angehören, in ihrer inländ. Betriebsstätte erzielt, unterliegen in Österreich der Besteuerung (Betriebsstättenregel der DBA). Der bloße Umstand, dass dieser Betriebsstätte zuzurechnende Einkünfte aus in Deutschland erbrachten Dienstleistungen stammen, lässt kein deutsches Besteuerungsrecht aufleben. Denn in Deutschland ansässige Gesellschafter einer österreichischen Personengesellschaft, die ausschließlich in Österreich Betriebsstätten unterhält, sind in Deutschland von der Besteuerung freizustellen. Solange das Sachverhaltsbild eine Einkünftezurechnung an die österreichische Betriebsstätte und damit eine Einbeziehung in die einheitliche und gesonderte Einkünftefeststellung in ...

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