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IWB 20/2002

Polen; | Gesetz über kommunale Steuern und Gebühren

Das Gesetz über kommunale Steuern und Gebühren v. wurde in der aktualisierten Fassung (s. Gesetzblatt der Republik Polen, Nr. 9/2002) veröffentlicht. Neu geregelt sind die Immobiliensteuer, die Transportmittelsteuer, die Hundesteuer und eine Reihe von Kommunalgebühren. Für die Immobiliensteuer, die als auf das Jahr berechnete Gebäudesteuer und als Bodensteuer erhoben wird, gelten Höchstsätze, die von den jeweiligen Kommunalverwaltungen bis zu 50 % unterschritten werden können. Die Höchstsätze für Wohngebäude betragen 0,28 Zloty je Quadratmeter Wohnfläche, für Gebäude oder Gebäudeteile, die mit einer Wirtschaftstätigkeit, ausgenommen land- und forstwirtschaftliche Tätigkeit, verbunden sind, 10,80 Zloty je Quadratmeter.

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