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FG München 22.03.2002 1 V 4030/01, IWB 19/2002

Einkommensteuer; | Steuerabzug für Produktionskosten bei Showvergütungen

(1) Jedenfalls bis zur Änderung von § 50d EStG durch das StÄndG 2001 war der beschränkt stpfl. Gläubiger inl. Künstlervergütungen mit Zustimmung des Vergütungsschuldners befugt, eine Anmeldung von Abzugssteuer nach § 50a Abs. 4 u. 5 EStG, § 73e EStDV aus eigenem Recht anzufechten, und zwar auch noch nach Abführung der Abzugssteuer durch den Vergütungsschuldner. (2) Es ist nicht ernstlich zweifelhaft, dass die Steueranmelde- und Abzugspflicht für die Gesamtvergütungen für eine inl. Showveranstaltung nicht – teilweise – dadurch entfällt, dass diese in mehreren Verträgen mit verschiedenen Personen vereinbart werden, zum einen mit den Künstlern bzw. deren Agenten über die Künstlerhonorare und zum anderen mit einer anderen ausl. Kapitalgesellschaft als Produktionsfirma über die für die künstlerische Darbietung erforder...BStBl 1996 I, 89

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