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FG Baden-Württemberg 21.08.2001 2 K 284/00, IWB 16/2002

Umsatzsteuer; | Einschaltung einer Domizilgesellschaft in die Leistungskette

Schaltet ein Unternehmensberater für seine sonstigen Leistungen ein Schweizer Unternehmen (Domizilgesellschaft) derart ein, dass er vertraglich seine Leistungen an diese und diese die selben Leistungen vertraglich unter Einschaltung des Unternehmensberaters an Unternehmen im Inland erbringt, ist Ort seiner Leistungen nach § 3a Abs. 3 und § 4 Nr. 3 u. 4 UStG im Ausland (FG Ba-Wü., Urt. v. 21. 8. 2001 - 2 K 284/00, rkr., EFG 2002, 291). • Hinweis: Im Streitfall war der Kl. als selbständiger Unternehmensberater im Bereich der EDV-Programmierung tätig. Für seine Unternehmensberatungsleistungen an Firmen im Inland hatte er die L-AG mit Sitz in der Schweiz eingeschaltet. Streitig war, ob es sich um stpfl. Umsätze des Kl. an die inl. Auftraggeber oder um nicht steuerbare Umsätze an die L-AG (Ort der Dienstleist...BStBl 1999 II, 628

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