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IWB 13/2002

Polen; | Änderungen im Arbeitsrecht

Seit umfasst die Arbeitswoche in Polen fünf Arbeitstage und 41 Arbeitsstunden. Seit ist der Mutterschaftsurlaub auf 16 Wochen bei der ersten Geburt, 18 Wochen bei jeder folgenden Geburt und 26 Wochen bei Mehrlingsgeburt verkürzt worden (bisher 26 Wochen in den ersten zwei Fällen und 39 Wochen bei Mehrlingsgeburt). Nach 14 Wochen darf die Arbeitnehmerin zugunsten des Vaters auf Mutterschaftsurlaub verzichten. Seit sind die Vorschriften über die Gleichbehandlung von Mann und Frau in Arbeitsverhältnissen in Kraft. Die Höhe des Schadensersatzes für Verstöße gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz ist auf sechs Mindestlöhne begrenzt worden.

[PD]

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