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NWB Nr. 14 vom Seite 1126

Steuerliche Folgen des Betriebs von Blockheizkraftwerken durch Wohnungseigentümergemeinschaften

Fritz Schmidt

[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 1140Durch den Betrieb eines BHKW kann eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) Wärme erzeugen und Strom in das öffentliche Netz einspeisen oder selbst verbrauchen (Direktverbrauch).

Den ausführlichen Beitrag finden Sie in .

Umsatzsteuer

[i]Keine Steuerbefreiung für Stromverkauf nach § 4 Nr. 13 UStGMangels ausdrücklicher Erwähnung der Stromlieferung in § 4 Nr. 13 UStG ist davon auszugehen, dass der Direktverbrauch umsatzsteuerpflichtig ist. In der Regel ist die Stromlieferung der einzige Umsatz, der in den Gesamtumsatz des § 19 Abs. 3 UStG einzubeziehen ist, so dass die WEG trotz der Stromeinspeisung Kleinunternehmer i. S. des § 19 UStG sein kann. Die WEG kann dann zur Umsatzsteuer optieren und damit die Vorsteuerabzugsberechtigung erlangen.

[i]Fiktion nach Abschn. 2.5 Abs. 8 Satz 3 UStAE, deshalb Vorsteuerabzug aus den Kosten der StromproduktionDie Finanzverwaltung fingiert beim Direktverbrauch, dass der gesamte im BHKW erzeugte Strom zunächst in das öffentliche Netz eingespeist wird und für den Direktverbrauch aus dem öffentlichen Netz rückgeliefert wird. Die Bemessungsgrundlage für die Lieferung des Stroms in das öffentliche Netz ist nach Abschn. 2.5 Abs. 8 Satz 3 UStAE geringer als diejenige bei der Rücklieferung. Für den Vorsteuerabzug ergibt sich damit ein zweistufiges Verfahren. Zunächst kann für alle mit der Stromproduktion zusammenhängenden Eingangsrec...

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