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IWB 1/2002

Rumänien; | Änderungen des Gewinnsteuergesetzes

Durch Gesetz Nr. 189 (ABl Nr. 196/2001) wurden für Gesellschaften mit Sitz in Rumänien neue Steuervergünstigungen geschaffen. Reinvestierter Gewinn wird nur mit der Hälfte des gesetzlichen Steuersatzes besteuert. Die Gewinnsteuer im Fall von Kapitalerhöhungen durch Gewinnverwendung und durch Eingliederung von Reserven wurde von 10 % auf 5 % herabgesetzt.

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