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IWB 1/2002

Liechtenstein; | Neuerungen im Sorgfaltspflichtrecht

Im Juni 2001 wurde Liechtenstein von der schwarzen Liste der FATF gestrichen. Durch die Verordnung v. 15. 10. 2001 über die Stabsstelle für Sorgfaltspflichten (SSP-Verordnung) wurden die gem. Sorgfaltspflichtgesetz dem Amt für Finanzdienstleistungen übertragenen Aufgaben der mit dieser Verordnung errichteten Stabsstelle für Sorgfaltspflichten übertragen. Das Sorgfaltspflichtgesetz wurde im November 2001 nochmals dahingehend verschärft, dass die wirtschaftlich Berechtigten und die Kundenprofile bis Ende dieses Jahres den Banken bekannt sein müssen. Ohne genügend dokumentiert zu sein, dürfen die Vermögenswerte nach dem 1. 1. 2002 von den Banken nicht mehr abgezogen werden. Eine normale Vermögensverwaltung bleibt aber weiterhin möglich. Erste Kontrollen der Finanzintermediäre durch die Stabss...

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