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IWB 24/2001

Estland; | neues Sozialsteuergesetz

Das seit geltende neue Sozialsteuergesetz (Staatsanzeiger Nr. 102/2000) legt eine Sozialsteuerpflichtigkeit von Arbeitnehmern, öffentlichen Bediensteten, Empfängern von Sozialleistungen sowie auch von Unternehmern fest. Es gilt weiterhin ein Steuersatz von 33 % auf das Bruttoeinkommen. Davon entfallen 20 Prozentpunkte auf die Rentenversicherung, 13 Prozentpunkte auf die Krankenversicherung. Altersrentner zahlen nur den Satz von 13 % für die Krankenversicherung. Mit Wirkung ab wurde die Sozialsteuer für Wehrpflichtige und Arbeitslose auf 13 % herabgesetzt.

[FB]

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