Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
StuB Nr. 5 vom Seite 179

Zulässigkeit von Teilwertabschreibungen

Weiterentwicklung der BFH-Rechtsprechung

StB Dieter Grützner

Die Diskussion zur Frage der Zulässigkeit von Teilwertabschreibungen nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 und 2 EStG wurde in jüngerer Zeit insbesondere von der Frage beherrscht, wann eine dauernde Wertminderung des betreffenden Wirtschaftsguts in einem eine Teilwertabschreibung rechtfertigenden Umfang vorliegt. Deutlich wird dies u. a. durch die und vom und die zu dieser Problematik ergangene Rechtsprechung des BFH . Mit den nunmehr bekannt gewordenen Urteilen vom zur Bewertung von börsennotierten Aktien und von Investmentanteilen liegen Stellungnahmen des BFH zu bislang noch nicht behandelten Sachverhalten vor. Diese sind Inhalt des vorliegenden Beitrags.

I. Problemstellung

[i]Hoffmann, Da capo: Die voraussichtlich dauernde Wertminderung, StuB 2012 S. 89 NWB UAAAE-01549 Hoffmann/Lüdenbach, NWB Kommentar Bilanzierung, 3. Aufl., Herne 2012, § 253 HGB NWB JAAAD-97096 infoCenter, Außerplanmäßige Abschreibungen/Teilwertabschreibungen im Anlagevermögen (HGB, EStG) NWB OAAAE-35805 Meyer, Teilwertabschreibung bei voraussichtlicher Wertminderung, NWB 2012 S. 491 NWB SAAAE-01408§ 253 Abs. 3 Satz 3 HGB sieht für Vermögensgegenstände des Anlagevermögens außerplanmäßige Abschreibungen bei voraussichtlich dauernder Wertminderung vor. Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens sind gem. § 253 Abs. 4 Satz 1 HGB ggf. mit dem niedrigeren Börsen- oder Marktpreis anzusetzen.

Kernaussagen
  • Nach Auffassung des BFH ist bei börsen...

Preis:
€10,00
Nutzungsdauer:
30 Tage

Seiten: 4
Online-Dokument

Zulässigkeit von Teilwertabschreibungen

Erwerben Sie das Dokument kostenpflichtig.

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB Wirtschaftsprüfung
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen