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StuB 4/2012 S. 165

Umsatzsteuer | Leistungsort beim Standaufbau im Zusammenhang mit Messeleistungen

Das BMF regelt in einem Schreiben den Leistungsort beim Standaufbau im Zusammenhang mit Messen und Ausstellungen aufgrund der EuGH-Rechtsprechung neu (-a/11/10001 NWB HAAAE-01374).

Hierzu führt das BMF u. a. aus: Nach bisheriger Verwaltungsauffassung gehört die Planung, Gestaltung sowie der Aufbau, Umbau und Abbau von Ständen im Zusammenhang mit Messen und Ausstellungen zu den sonstigen Leistungen im engen Zusammenhang mit einem Grundstück (vgl. Abschn. 3a.4 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 und Abs. 3 Nr. 1 UStAE). Mit Urteil vom - C-530/09 Inter-Mark-Group NWB DAAAD-95614 hat der EuGH unter Berücksichtigung der bis zum geltenden Unionsrechtslage entschieden, dass sonstige Leistungen im Rahmen eines Standaufbaus bei Messen und Ausstellungen je nach Art der ...

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