Der Umwandlungssteuererlass

1. Aufl. 2012

ISBN der Online-Version: 978-3-482-69691-6
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-63811-4

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Der Umwandlungssteuererlass (1. Auflage)

2. Formwechsel einer Körperschaft in eine Personengesellschaft

Der Formwechsel einer Körperschaft in eine Personengesellschaft ist nach § 9 UmwStG wie ein Vermögensübergang zu behandeln, auf den die §§ 3 bis 8 UmwStG Anwendung finden.

Da bei einem Formwechsel zivilrechtlich keine Möglichkeit einer Rückbeziehung besteht, enthält § 9 Satz 3 UmwStG eine eigenständige Regelung, nach der die Rückbeziehung auf einen Stichtag möglich ist, der maximal acht Monate vor der Anmeldung des Formwechsels zum Handelsregister liegt. Diese Frist ist auch dann maßgebend, wenn nach ausländischem Recht eine abweichende Regelung vorlag (Tz. 09.02 UmwSt-Erlass).

Die Übertragungsbilanz der Körperschaft und die Eröffnungsbilanz der Personengesellschaft sind grundsätzlich auf den Zeitpunkt der Registereintragung des Formwechsels (§ 9 Satz 2 UmwStG), bei Inanspruchnahme der Rückbeziehung auf den Rückbeziehungszeitpunkt (steuerlicher Übertragungsstichtag) aufzustellen (Tz. 09.01 UmwSt-Erlass).

Der Formwechsel des Organträgers i. S. d. §§ 9, 25 UmwStG hat auf den Fortbestand eines Gewinnabführungsvertrags keinen Einfluss und berührt die steuerliche Anerkennung der Organschaft nicht, sofern beim Organträger neuer Rechtsform die ...