Alexander Busse, Christoph Goez, Roland Kleemann, Clemens Kuhls, Peter Maxl, Thomas Riddermann, Stefan Ruppert, Katharina Willerscheid

Kommentar zum Steuerberatungsgesetz

3. Aufl. 2012

ISBN der Online-Version: 978-3-482-69641-1
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-45413-4

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Alexander Busse, Christoph Goez, Roland Kleemann, u.a. - Kommentar zum Steuerberatungsgesetz Online

§ 74 Mitgliedschaft

Roland Kleemann (Januar 2012)

I. Die Kammerzugehörigkeit

1§ 73 und § 74 regeln den Kreis der Mitglieder einer Steuerberaterkammer. § 73 erfasst die Berufsangehörigen, die natürliche Personen sind, während § 74 diesen Personenkreis um Berufsangehörige, die juristische Personen sind (Abs. 1 Satz 1), und um Nichtberufsangehörige, die in diesen juristischen Personen tätig sind (Abs. 2), ergänzt.

2Darüber hinaus wird die Mitgliedschaft ohne berufliche Niederlassung (Abs. 1 S. 2) und bis zum Inkrafttreten des 6. StBÄndG 94 bei Verlegung der beruflichen Niederlassung in das Ausland (Abs. 1 S. 3) geregelt. Fehlerhafterweise wurde bis zur Fassung durch das 7. StBÄndG 00 insofern auf § 56 verwiesen; nach Korrektur ist ein Verweis auf § 46 Abs. 2 Nr. 6 aufgenommen worden. Übersehen wurde dabei, dass durch das 7. StBerÄndG gleichzeitig die Nr. 6 durch Wegfall der Nr. 1 a. F. zur Nr. 5 geworden ist. Der Verweis in § 74 Abs. 1 S. 3 auf § 46 Abs. 2 Nr. 6 gibt keinen Sinn, gemeint ist (wohl) Nr. 5. Danach bleibt der Berufsangehörige bei Verlegung seiner beruflichen Niederlassung in das Ausland Mitgl...

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