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IWB 22/1999

Tunesien; | Steuervergünstigungen für den Börsenmarkt

In Tunesien wurde ein Gesetz verabschiedet, mit dem der nationale Börsenmarkt durch steuerliche Vergünstigungen angekurbelt werden soll. Gesellschaften, die ab Februar 1999 an eine der offiziellen Börsen gehen, können über einen Zeitraum von 5 Jahren einen ermäßigten Körperschaftsteuersatz von 20 % statt 35 % in Anspruch nehmen. Voraussetzung ist, daß sie während der ersten drei Jahre 30 % ihrer Aktien auf dem Markt anbieten. Gesellschaften, die bereits vor Februar 1999 an der Börse notiert waren, können ebenfalls in den Genuß der Steuerermäßigung kommen, wenn sie zusätzlich 20 % ihrer Aktien auf dem Markt anbieten. Als an der Börse notiert wird eine Gesellschaft dann angesehen, wenn 10 % ihrer Aktien an der Börse floaten. Unternehmer, die ihren Gewinn durch Vermögensvergleich ermitteln, k...

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