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NWB direkt Nr. 51 vom Seite 1403

Keine Überstundenvergütung bei unzulässiger Mehrarbeitsklausel

Jan Peter Feddersen

[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB TAAAD-98004 Eine Klausel in einem vorformulierten Arbeitsvertrag, wonach „eine etwaig notwendig werdende Über- oder Mehrarbeit” durch die zu zahlende Grundvergütung als abgegolten gilt, ist zu unbestimmt und verstößt gegen § 307 BGB. Gleichwohl hat das NWB UAAAD-94697 den Anspruch eines angestellten Rechtsanwalts auf Vergütung solcher Überstunden abgelehnt. Die Grundsätze gelten auch für vergleichbare Berufsgruppen, namentlich Steuerberater und Wirtschaftsprüfer.

Den ausführlichen Beitrag finden Sie in

Sachverhalt

[i]Associate verlangt Bezahlung für unentgeltliche Überstunden, nachdem Aufnahme als Partner verweigert wurdeEin Rechtsanwalt verlangte im Rahmen seiner Kündigungsschutzklage nachträglich die Vergütung für rund 900 abgeleistete Überstunden. Er war zuvor rund zwei Jahre für die Kanzlei tätig, zuletzt mit einem Brutto-Grundgehalt in Höhe von 80.000 €. Der Arbeitsvertrag enthielt eine Klausel, wonach Überstunden und Mehrarbeit mit dem Grundgehalt abgegolten sein sollen. Vor Aufnahme seiner Tätigkeit wurde ihm gesagt, man entscheide nach ca. eineinhalb Jahren über eine Partnerschaft. In einem Personalgespräch des nachfolgenden Jahres teilte man ihm mit, dass er als Partner nicht in Betracht käme. Einen Monat spä...

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