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BVerfG 09.11.2011 1 BvR 1853/11, NWB 51/2011 S. 4303

Sozialrecht | Elterngeld darf als Einkommensersatzleistung ausgestaltet sein

Das Elterngeld ist gesetzlich als Einkommensersatz ausgestaltet. Eltern, die vor der Geburt kein Erwerbseinkommen erwirtschaftet haben, stehen insoweit schlechter, als sie nur den Grundbetrag von 300 € erhalten. Dieser Nachteil verstößt nicht gegen den allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) und gegen das Grundrecht auf Förderung der Familie (Art. 6 Abs. 1 und Abs. 2 GG) – auch soweit in Mehrkindfamilien nur ein Elternteil berufstätig sein kann. Die mit der einkommensbezogenen Differenzierung der [i]infoCenter zum Elterngeld unter NWB DAAAB-44664 Höhe des Elterngelds einhergehende Ungleichbehandlung ist angesichts der gesetzlichen Zielsetzung hinzunehmen, zumal auch Eltern ohne vorgeburtliches Einkommen nicht gänzlich ohne Förderung bleiben.

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