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FG Köln Urteil v. - 10 K 2381/10 EFG 2012 S. 105 Nr. 2

Gesetze: HGB § 250 Abs 3, EStG § 5 Abs 5 Satz 1 Nr 2

Bilanzen:

Passive Rechnungsabgrenzungsposten für Aufwendungen in einem Leasingmodell

Leitsatz

Ein Leasinggeber, für den ein Berater als alleiniger Ansprechpartner Dritten Leasingverträge als Finanzierungsmöglichkeit über 5 Jahre anbietet, kann einen passiven Rechnungsabgrenzungsposten wegen der mit Abschluss und Ingangsetzung der Leasingverträge sofort fälligen Beraterhonorare in ihrer Steuerbilanz bilden, wenn die Beratungsleistungen des Beraters sich über die gesamte Leasingzeit erstrecken. Solange nichts anderes feststeht, ist der Rechnungsabgrenzungsposten linear aufzulösen.

Fundstelle(n):
Nr. 3/2012 S. 160
BBK-Kurznachricht Nr. 24/2011 S. 1170
DStRE 2012 S. 785 Nr. 13
EFG 2012 S. 105 Nr. 2
KÖSDI 2012 S. 17802 Nr. 3
StuB-Bilanzreport Nr. 12/2012 S. 488
Ubg 2012 S. 551 Nr. 8
MAAAD-97124

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FG Köln, Urteil v. 19.10.2011 - 10 K 2381/10

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