NWB Kommentar Bilanzierung

3. Aufl. 2012

ISBN der Online-Version: 978-3-482-61213-8
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-59373-4

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Prof. Dr. Wolf-Dieter Hoffmann, Dr. Norbert Lüdenbach - NWB Kommentar Bilanzierung Online

§ 319a Besondere Ausschlussgründe bei Unternehmen von öffentlichem Interesse

Prof. Dr. Wolf-Dieter Hoffmann, Dr. Norbert Lüdenbach (Dezember 2011)

Ausgewählte Literatur

Auf die Hinweise zu → § 319 wird verwiesen.

I. Überblick

1§ 319a HGB bezieht sich auf Abschlussprüfungen bei kapitalmarktorientierten (→ § 264d Rz. 2) unternehmen und Konzernen. Die Inhabilitätskriterien des § 319 Abs. 2 und 3 HGB werden in diesen Prüfungsfällen ausgeweitet („über … hinaus„), nicht ersetzt. Bei Erfüllung der Tatbestandsmerkmale des § 319 Abs. 3 HGB (→ § 319 Rz. 14 ff.) und des § 319a HGB wird die Besorgnis der Befangenheit unwiderleglich vermutet. Schutzmaßnahmen (→ § 319 Rz. 10) sind unerheblich. Die prinzipienbasierte Regelung des § 319 Abs. 2 HGB (→ § 319 Rz. 8) bleibt unberührt.

Für die dem Regelungsbereich des § 319a HGB unterliegenden Prüfungen gibt es noch eine berufsrechtliche Besonderheit: Die Wirtschaftsprüferkammer ermittelt nach § 61a Satz 1 Nr. 2 WPO stichprobenweise und anlassunabhängig nach § 62b Abs. 1 WPO, ob die gesetzlichen Berufspflichten für die Abschlussprüfungen vom bestellten Abschlussprüfer eingehalten worden sind.

2Die Ausweitung der Befangenheitsgründe bezieht sich auf die

  • Relation der Honorare aus der geprüften Gesellschaft (→ Rz. 3),

  • Erbringung von Beratungsleistungen (→ Rz. 4 ff.),

  • Mitwirkung bei der Entwicklung und Einrichtung von rechnungslegungsbezogenen IT-Systemen (→ Rz. 23),

  • Inhabilität nach sieben Prüfungsjah...

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