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StuB Nr. 21 vom Seite 838

Rechengrößen der Sozialversicherung 2012

StB Michael Seifert, Troisdorf

Das Bundeskabinett hat am die Verordnung über maßgebliche Rechengrößen der Sozialversicherung für das Jahr 2012 beschlossen. Die Vorjahreswerte der Rechengrößen der Sozialversicherung werden mit der Veränderungsrate der Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer ohne Personen in Arbeitsgelegenheiten mit Entschädigungen für Mehraufwendungen im Jahr 2010 fortgeschrieben. Die maßgebende Veränderungsrate im Jahr 2010 beträgt 2,09 % in den alten Ländern und 1,97 % in den neuen Ländern.

Die Vorjahreswerte der bundeseinheitlich geltenden Jahresarbeitsentgeltgrenzen in der Krankenversicherung werden mit der Veränderungsrate der Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer ohne Personen in Arbeitsgelegenheiten mit Entschädigungen für Mehraufwendungen für Gesamtdeutschland im Jahr 2010 fortgeschrieben. Die maßgebende gesamtdeutsche Veränderungsrate im Jahr 2010 beträgt 2,07 %. Mit der notwendigen Zustimmung des Bundesrates ist zu rechnen.

Die Bezugsgröße, die für eine Vielzahl von Werten in der Sozialversicherung Bedeutung hat (u. a. für die Festsetzung der Mindestbeitragsbemessungsgrundlage für freiwillige Mitglieder in der gesetzlichen Krankenversicheru...

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