Arbeitshilfe Mai 2017

Hinzurechnung nach § 8 Nr. 1 Buchst. e GewStG für die jeweils kurzfristige Anmietung verschiedener Veranstaltungsimmobilien - Mustereinspruch

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Unterliegen Aufwendungen eines Konzertveranstalters für die jeweils kurzfristige Anmietung verschiedener Veranstaltungsimmobilien der Hinzurechnung nach § 8 Nr. 1 Buchst. e GewStG, oder hat die Hinzurechnung zu unterbleiben, weil die Immobilien, die jeweils fallbezogen angemietet wurden und dem Gewerbebetrieb nicht dauerhaft dienen sollten, im gedachten Erwerbsfalle kein Anlagevermögen wären?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

Für einen Einspruch wird folgendes Muster empfohlen.

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Fundstelle(n):
NWB AAAAD-94536