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BGH 27.09.2011 B 4 AS 180/10 R, NWB 45/2011 S. 3752

Sozialrecht | Berücksichtigung von Krankengeld beim Bezug von (aufstockendem) Hartz IV

Der Erwerbstätigenfreibetrag i. S. des § 30 SGB II ist grds. nicht vom Krankengeld als Entgeltersatzleistung in Abzug zu bringen. Das Krankengeld ist außerdem in tatsächlich geleisteter Höhe (netto) als Einkommen bei der Berechnung von aufstockendem ALG II zu berücksichtigen. Die Entgeltersatzleistung wird nicht um einen Erwerbstätigenfreibetrag bereinigt (§ 30 SGB II). Dagegen sind Freibeträge auf Einkommen (i. S. des § 11 Abs. 2 Satz 1 SGB II i. d. F. bis ), insbesondere die mit der Erzielung des Einkommens verbundenen notwendigen Ausgaben nach § 11 Satz 1 Nr. 5 SGB II, auch vom Krankengeld vor der Berücksichtigung als Einkommen bei der Berechnung des ALG II abzuziehen. Wer während der Arbeitsunfähigkeit im Anschluss an die Entgeltfortzahlung des Arbeitgebers Krankengeld bezieht, muss sich eine in diesen Zeitraum fallende Jahressonderzah...

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