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StuB 19/2011 S. 768

Zusatz „Zertifizierter Rating-Analyst” zum „Steuerberater” unzulässig

Ein Steuerberater, der den Zusatz „Zertifizierter Rating-Analyst” neben bzw. direkt unter seiner Berufsbezeichnung verwendet, verletzt seine Berufspflicht (§ 43 Abs. 2 und 3 StBerG). Der beklagte Berater hatte das Zertifikat für die erfolgreiche Teilnahme an einem 80-stündigen IHK-Lehrgang u. a. auf seiner Homepage und im Telefonbuch zusammen mit seinem „Steuerberater” geführt. Da er trotz wiederholten Hinweises der Steuerberaterkammer beide Bezeichnungen angab, verurteilte ihn das Landgericht zu einem Bußgeld von 500 €. Ferner erhielt er einen Verweis (LG Freiburg, Urteil vom – StL 2/11 – 3 StV 115/09).

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