Besteuerung eines aus dem Verkauf eines Teilkommanditanteils erzielten Veräußerungsgewinns
Leitsatz
Auch nach der Rechtslage vor Inkrafttreten des Gesetzes zur Fortentwicklung des Unternehmensteuerrechts vom war
die Veräußerung eines Anteils an einem MU-Anteil nicht tarifbegünstigt, wenn der Veräußerer die zu seinem Sonder-BV gehörenden
wesentlichen Betriebsgrundlagen nicht anteilig mit übertragen hat.
Zum Begriff der wesentlichen Betriebsgrundlage im funktionalen Sinne.
Zum Begriff des Sonder-BV im Zusammenhang mit Gebäuden.
Fundstelle(n): QAAAD-90650
Erwerben Sie das Dokument, um den gesamten Inhalt lesen zu können.
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.