Gerd Kaehne, Gerhard Lenhoff, Peter Mann, Karsten Webel

Last-Minute-Check Verfahrensrecht

3. Aufl. 2011

ISBN der Online-Version: 978-3-482-61383-8
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-59613-1

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Last-Minute-Check Verfahrensrecht (3. Auflage)

Abschnitt 2: Bewertung des Betriebsvermögens

I. Bewertungsgrundsätze

26Die Bewertung für folgende wirtschaftliche Einheiten erfolgt ab dem (mit Rückanwendungsoption für Erwerbe von Todes wegen für die Jahre 2007 und 2008) rechtsformneutral nach den gleichen Bewertungsgrundsätzen:

  • Gewerbebetriebe (Einzelunternehmen).

  • Freiberufliche Praxen.

  • Anteile an Personengesellschaften.

  • Anteile an Kapitalgesellschaften.

Bewertungsmaßstab ist der gemeine Wert. Dies ergibt sich

Die Ermittlung des gemeinen Werts erfolgt in allen Fällen nach den Grundsätzen des § 11 Abs. 2 Satz 2 und 3 BewG.

Aktien werden unter den Voraussetzungen des § 11 Abs. 1 BewG mit dem Kurswert bewertet. Maßgebend ist der niedrigste notierte Kurs am Bewertungsstichtag. Liegt eine Kursnotierung am Stichtag nicht vor, ist der letzte innerhalb von 30 Tagen vor dem Stichtag notierte Kurs maßgebend. Aktien, bei denen § 11 Abs. 1 BewG keine Anwendung findet, sind mit dem gemeinen Wert zu bewerten.

Bewertungsstichtag ist gem. § 11 ErbStG der Zeitpunkt der Entstehung der Steuer. Die Entstehung der Steuer regelt § 9 ErbStG. Als Bewertungsstichtage kommen demnach in Betracht:

  • Bei Erwerben ...