Gerd Kaehne, Gerhard Lenhoff, Peter Mann, Karsten Webel

Last-Minute-Check Verfahrensrecht

3. Aufl. 2011

ISBN der Online-Version: 978-3-482-61383-8
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-59613-1

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Last-Minute-Check Verfahrensrecht (3. Auflage)

Abschnitt 1: Bewertung des Grundvermögens

I. Gesonderte Feststellung von Grundbesitzwerten

1Für Zwecke der ErbSt werden für Grundstücke im Grundvermögen Grundbesitzwerte − sog. Bedarfswerte – gesondert feststellt (§ 151 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BewG). Zuständig ist das jeweilige Lagefinanzamt (§ 152 Nr. 1 BewG). Die Bescheide über den Grundbesitzwert sind Grundlagenbescheide für den ErbSt-Bescheid.

Eine gesonderte Feststellung von Grundbesitzwerten findet auch für Betriebsgrundstücke i. S. v. § 99 Abs. 1 Nr. 1 BewG statt, wenn deren Wert für die Feststellung des Werts des Betriebsvermögens erforderlich ist. Der Wert des Betriebsvermögens wird grundsätzlich im Rahmen einer Gesamtbewertung (z. B. Ertragswert) ermittelt. In dem Gesamtwert sind auch die Werte der Betriebsgrundstücke enthalten, so dass eine gesonderte Feststellung der Grundbesitzwerte grundsätzlich entbehrlich ist. Nach Abschn. 2 Abs. 8 des gleich lautenden Ländererlasses vom , BStBl 2009 I 546 (AEFestV) ist eine gesonderte Feststellung der Grundbesitzwerte erforderlich, wenn

  • der Substanzwert des Betriebs als Mindestwert zu ermitteln ist,

  • es sich bei dem Grundstück um nicht betriebsnotwendiges Vermögen i. S. v. § 200 Abs. 2 BewG oder um junges Betriebsvermögen i. S. v. § 200 Abs. 4 BewG handelt, welches bei einer Bewertung des Betriebsvermögens im verei...