Gerd Kaehne, Gerhard Lenhoff, Peter Mann, Karsten Webel

Last-Minute-Check Verfahrensrecht

3. Aufl. 2011

ISBN der Online-Version: 978-3-482-61383-8
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-59613-1

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Last-Minute-Check Verfahrensrecht (3. Auflage)

Abschnitt 7: Berichtigung der Umsatzsteuer

I. Änderung der Bemessungsgrundlage

111Aufgrund der Regelung in § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a Satz 1 UStG ist die Umsatzsteuer zunächst nach der voraussichtlichen Gegenleistung zu bestimmen, obwohl sie tatsächlich nach dem tatsächlich geleisteten Entgelt (§ 10 Abs. 1 Satz 2 UStG) zu berechnen ist. Somit sind ggf. bei steuerpflichtigen Umsätzen Änderungen erforderlich, wenn das zwischen den Beteiligten vereinbarte Entgelt später nicht auch tatsächlich gezahlt wird (§ 17 Abs. 1 Satz 1 UStG).

Hinweis

Typische Anwendungsfälle sind die Gewährung von Preisnachlässen (Skonti, Boni, Rabatte), Warenrücksendungen oder Minderungen des Kaufpreises aufgrund von Mängelrügen.

Die erforderlichen Berichtigungen sind für den Voranmeldungszeitraum vorzunehmen, in dem die Änderung der Bemessungsgrundlage eingetreten ist (§ 17 Abs. 1 Satz 7 UStG), die ursprüngliche Voranmeldung bleibt unberührt. Die Regelung in § 17 UStG geht als spezielle Vorschrift den Berichtigungsvorschriften der AO vor und bestimmt insbesondere den zeitlichen Anwendungsbereich der Korrektur.

II. Forderungsausfall

112Eine Berichtigung ist auch dann vorzunehmen, wenn das vereinbarte Entgelt für eine steuerpflichtige Leistung uneinbringlich geworden ist (§ 17 Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. § 17 Abs. 1 Satz 1 UStG). Die Korrektur erfolgt erst dann, wenn ...