Gerd Kaehne, Gerhard Lenhoff, Peter Mann, Karsten Webel

Last-Minute-Check Verfahrensrecht

3. Aufl. 2011

ISBN der Online-Version: 978-3-482-61383-8
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-59613-1

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Last-Minute-Check Verfahrensrecht (3. Auflage)

Abschnitt 5: Entstehung der Umsatzsteuer

I. Besteuerungsart

1. Überblick

97Der Regelfall der Besteuerung ist die Besteuerung nach vereinbarten Entgelten (§ 16 Abs. 1 UStG), wobei die Umsatzsteuerschuld mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem die Leistungen ausgeführt worden sind, entsteht (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a UStG). Bei der Berechnung der Umsatzsteuer nach vereinnahmten Entgelten (§ 20 UStG) entsteht die Umsatzsteuer mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem die Entgelte vereinnahmt wurden (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b UStG).

98Bei der Beförderungseinzelbesteuerung nach § 16 Abs. 5 UStG entsteht die Umsatzsteuer in dem Zeitpunkt, in dem der Kraftomnibus in das Inland gelangt (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. c UStG). Die Besteuerung erfolgt an der Grenzzollstelle. In den Fällen der fehlerhaften Rechnungserteilung (§ 14c Abs. 1 UStG) entsteht die Umsatzsteuer auch insoweit mit Ausführung der Leistung (§ 13 Abs. 1 Nr. 3 UStG). In den Fällen der unberechtigten Rechnungserteilung (§ 14c Abs. 2 UStG), entsteht die Umsatzsteuer mit Ausstellung der Rechnung (§ 13 Abs. 1 Nr. 4 UStG).

2. Versteuerung nach vereinbarten Entgelten

99Beim Regelfall der Sollbesteuerung (§ 16 Abs. 1 Satz 1 UStG) ist das Entgelt, das nach der vertraglichen Absprache gezahlt werden soll, maßgebend. Die Umsatzsteuer entsteht mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem die Leistung ausgeführt worden ist (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a Satz 1 UStG). Dabei kommt es weder auf die Rechnungsertei...