Gerd Kaehne, Gerhard Lenhoff, Peter Mann, Karsten Webel

Last-Minute-Check Verfahrensrecht

3. Aufl. 2011

ISBN der Online-Version: 978-3-482-61383-8
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-59613-1

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Last-Minute-Check Verfahrensrecht (3. Auflage)

Abschnitt 3: Steuersätze

81Der Regelsteuersatz bei der Umsatzsteuer beträgt 19 % (§ 12 Abs. 1 UStG). Der Umsatzsteuerbetrag ergibt sich durch Anwendung dieses Steuersatzes auf das Entgelt (§ 10 UStG). Der zivilrechtliche Kaufpreis beinhaltet daher die Umsatzsteuer und ist mit 100/119 herauszurechnen. Der ermäßigte Steuersatz beträgt 7 % (§ 12 Abs. 2 UStG); die USt ist daher aus dem Kaufpreis mit 100/107 herauszurechnen. Unter diese Bestimmung fallen im Wesentlichen folgende Umsätze:

  • Lieferungen, Einfuhren und der innergemeinschaftliche Erwerb von bestimmten, in der Anlage 2 zum UStG aufgezählten Gegenständen (§ 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG), insbesondere bestimmte Lebensmittelerzeugnisse, Wasser, Druckerzeugnisse wie Bücher, Zeitungen und Zeitschriften, Körperersatzstücke, Rollstühle, Kunstgegenstände, Sammlungsstücke, nicht aber die Abgabe von Speisen und Getränken zum Verzehr an Ort und Stelle als sonstige Leistung.

  • Vermietung der in der Anlage 2 zum UStG aufgezählten Gegenstände (§ 12 Abs. 2 Nr. 2 UStG), z. B. die Vermietung von lebenden Tieren, von Büchern und Zeitschriften.

  • Aufzucht und Halten von Vieh, Anzucht von Pflanzen, Teilnahme an Leistungsprüfungen für Tiere sowie Leistungen zur Förderung der Tierzucht (§ 12 Abs. 2 Nr. 3 und 4 UStG). Das Einstellen von Reitpferden, die von ihren Eigentümern zur Ausübu...