Gerd Kaehne, Gerhard Lenhoff, Peter Mann, Karsten Webel

Last-Minute-Check Verfahrensrecht

3. Aufl. 2011

ISBN der Online-Version: 978-3-482-61383-8
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-59613-1

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Last-Minute-Check Verfahrensrecht (3. Auflage)

Abschnitt 9: Das Korrektursystem der AO

I. Allgemeines

128Die AO kennt kein einheitliches, für alle Verwaltungsakte gleichermaßen geltendes Korrektursystem. Bei der Neufassung des Gesetzes wurden sowohl „klassische„ Korrekturvorschriften (z. B. § 172 AO) aus der Reichsabgabenordnung übernommen als auch völlig neue Normen (z. B. § 164 AO) konzipiert. Schließlich haben noch Gedanken des Verwaltungsverfahrensgesetzes (§§ 130, 131 AO) Eingang in die AO gefunden.

Entscheidend dafür, welche Korrekturnorm in Betracht kommt, ist der jeweilige rechtliche Status des zu korrigierenden Verwaltungsakts. Hiernach wiederum richtet sich die anzuwendende begriffliche Terminologie der Korrektur.

Der Anwendungsbereich der für bestimmte Fallgruppen von Verwaltungsakten in Betracht kommenden Korrekturnormen stellt sich wie folgt dar:

  • Fehlerberichtigung nach § 129 AO (Geltungsbereich: alle VA),

  • Rücknahme rechtswidriger VA nach § 130 AO (Geltungsbereich: VA außer Steuerbescheiden und gleichgestellten Bescheiden),

  • Widerruf rechtmäßiger VA nach § 131 AO (Geltungsbereich wie vor),

  • Aufhebung und Änderung materiell nicht bestandskräftiger VA nach den §§ 164 und 165 AO (Geltungsbereich: Steuerbescheide und gleichgestellte Bescheide),

  • Aufhebung und Änderung materiell bestandskräf...