Gerd Kaehne, Gerhard Lenhoff, Peter Mann, Karsten Webel

Last-Minute-Check Verfahrensrecht

3. Aufl. 2011

ISBN der Online-Version: 978-3-482-61383-8
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-59613-1

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Last-Minute-Check Verfahrensrecht (3. Auflage)

Abschnitt 6: Der Verwaltungsakt

I. Der Begriff des Verwaltungsaktes

91Der VA ist das Wort der Verwaltung, durch das die jeweilige Verwaltungsbehörde im Bereich der Hoheitsverwaltung tätig wird. Die AO definiert den VA – entsprechend den Regelungen des allgemeinen Verwaltungsrechts (§ 35 VwVfG) – in § 118 Satz 1 AO. Danach ist ein VA jede

  • Verfügung, Entscheidung oder andere behördliche Maßnahme: Es handelt es sich um jedes willentliche Verhalten einer Behörde (§ 6 Abs. 2 AO) bzw. die Kundgabe einer auf der Willensbildung der Behörde basierenden Entscheidung. Folglich sind davon jedoch nicht umfasst die Maßnahmen des Gesetzgebers, eines Gerichts oder einer Privatperson.

  • … auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts: Es muss sich um eine einseitige Maßnahme im Verhältnis der Über- und Unterordnung handeln und nicht um ein Verhalten auf dem Gebiet des Zivilrechts.

  • … zur Regelung: Die Regelung stellt das Kernstück des VAs dar und sie ist gerichtet auf die unmittelbare Herbeiführung einer Rechtsfolge durch einseitige Anordnung. Es handelt sich somit um die Aussage, was im konkreten Fall gilt und was der Stpfl. befolgen muss. Folglich enthalten z. B. ein Steuer- oder ein Stundungsbescheid eine Regelung, nicht hingegen eine Auskunft, die Au...