Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
KSR Nr. 8 vom Seite 2

Überentnahme begrenzt auf Entnahmensaldo

Berechnung einer Überentnahme in einem Verlustjahr

Alexander Kratzsch

In einem Verlustjahr ist eine Überentnahme nicht höher als der Betrag anzusetzen, um den die Entnahmen die Einlagen des Wirtschaftsjahres übersteigen.

Grundsätze zur Ermittlung von Überentnahmen

Schuldzinsen sind nach § 4 Abs. 4a EStG nicht abziehbar, soweit Überentnahmen getätigt worden sind. Eine Überentnahme ist der Betrag, um den die Entnahmen die Summe des Gewinns und der Einlagen des Wirtschaftsjahres übersteigen. Die nicht abziehbaren Schuldzinsen werden nach § 4 Abs. 4a Satz 2 EStG mit 6 % der Überentnahme des Wirtschaftsjahres zuzüglich der Überentnahmen vorangegangener Wirtschaftsjahre und abzüglich der Beträge, um die in den vorangegangenen Wirtschaftsjahren der Gewinn und die Einlagen die Entnahmen überstiegen haben, typisiert ermittelt.

Bei der Berechnung der Überentnahmen ist, wie der BFH erneut klargestellt hat, der einkommensteuerliche Gewinn relevant. Dieser ist also nicht – z. B. im Hinblick auf Abschreibungen, Rückstellungen, Gewinnrücklagen, Rechnungsabgrenzungsposten oder Wertberichtigungen – zu berichtigen. Sinn und Zweck des § 4 Abs. 4a EStG ist es, zu verhindern, dass Schuldzinsen für Darlehen als Betriebsausgaben geltend gemacht werden können, die zwar formal der betrieblichen S...

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen