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FG Münster Urteil v. - 3 K 1003/08 Erb EFG 2011 S. 1639 Nr. 18

Gesetze: BGB § 1047, ErbStG § 10 Abs 5 Nr 1

Erbschaftsteuer:

Abzug von Nachlassverbindlichkeiten

Leitsatz

§ 10 Abs. 5 Nr. 1 ErbStG erfasst als Nachlassverbindlichkeiten auch Schulden, die grundbuchrechtlich durch Grundstücke gesichert sind, welche der Erblasser zuvor unter Nießbrauchsvorbehalt (ohne Übertragung der persönlichen Schuldverpflichtungen) auf den Erben übertragen hatte.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
DStRE 2013 S. 1185 Nr. 19
EFG 2011 S. 1639 Nr. 18
Ubg 2013 S. 671 Nr. 10
PAAAD-87575

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FG Münster, Urteil v. 18.05.2011 - 3 K 1003/08 Erb

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