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BFH 03.03.2011 IV R 53/07, StuB 13/2011 S. 514

Keine Umgehung des eingeschränkten Schuldzinsenabzugs nach § 4 Abs. 4a EStG durch umgekehrtes Zwei-Konten-Modell

(1) Tilgt der Stpfl. beim sog. „umgekehrten Zwei-Konten-Modell” mit eingehenden Betriebseinnahmen einen Sollsaldo, der durch Entnahmen entstanden ist oder sich erhöht hat, so liegt im Zeitpunkt der Gutschrift eine Entnahme vor, die bei der Ermittlung der Überentnahmen i. S. von § 4 Abs. 4a EStG i. d. F. des StBereinG 1999 zu berücksichtigen ist (Anschluss an das , Kurzinfo StuB 2005 S. 1059). (2) Die der Anwendung des § 4 Abs. 4a EStG i. d. F. des StBereinG 1999 zugrunde zu legenden Überentnahmen sind in einem Verlustjahr nicht höher als der Betrag anzusetzen, um den die Entnahmen die Einlagen des Wirtschaftsjahres übersteigen (Bestätigung der Verwaltungsauffassung in IV C 2 – S 2144 – 60/00, BStBl I S. 588 = StuB 2000 S. 579, Tz. ...

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