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OVG 21.06.2011 2 MB 30/11, NWB 27/2011 S. 2266

Gewerbesteuer | Anhebung der Hebesätze

Ein Landrat darf – so im Interesse des Gemeinwohls die Hebesätze für Gewerbe- und Grundsteuern einer Gemeinde per Anordnung anheben, wenn die niedrigen Sätze zusammen mit den Regelungen über den Finanzausgleich andernfalls zu einer totalen Überschuldung der Gemeinde führen würden.

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