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NWB-EV Nr. 7 vom Seite 213

Kapitalerträge für die Steuererklärung 2010

Abgeltungsteuer im Praxiseinsatz

Robert Kracht

Abgeltend von Kreditinstituten besteuerte private Kapitaleinnahmen müssen nicht mehr in der Einkommensteuererklärung angegeben werden. Dennoch kann es sich in vielen Fällen lohnen, die von den Banken im vergangenen Jahr erfassten Zinsen, Dividenden und Kurserträge auf der Anlage KAP freiwillig einzutragen, um für Anleger günstigere Regelungen zu erzielen. In bestimmten Konstellationen ist es sogar verpflichtend, die Einkünfte nach § 20 EStG über den Weg der Veranlagung berücksichtigen zu lassen. Der nachfolgende Beitrag soll Sparern und ihren Beratern – faktisch als Checkliste – eine Hilfestellung für die Praxis geben. Die kann nicht nur für die anstehende Erklärung 2010, sondern im Vorgriff auch für die kommende 2011 verwendet werden.

I. Richtsätze zur Besteuerung privater Kapitalerträge

Bei Kapitalerträgen ist die Besteuerung nach § 43 Abs. 5 EStG grundsätzlich mit dem Einbehalt durch die inländischen Kreditinstitute abgegolten, so dass sie nicht in der Einkommensteuererklärung anzuführen sind. Diese Richtschnur gilt seit 2009 aber nur für natürliche Personen mit Finanzanlagen im Privatvermögen, die hieraus Einkünfte gem. § 20 EStG erzielen. Sofern es sich um betriebliche E...

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