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FG Münster Urteil v. - 14 K 1415/07 EFG 2011 S. 1996 Nr. 22

Gesetze: FGO § 44 Abs 1, FGO § 40 Abs 1, Abs 2

Finanzgerichtsverfahren:

Unzulässigkeit einer Verpflichtungsklage zur Änderung einer Zinsfestsetzung

Leitsatz

1) Eine Verpflichtungsklage, mit der die Änderung eines Zinsbescheides begehrt wird, dessen Rechtswirkung aufgrund nachfolgender Zinsbescheide bereits suspendiert ist, ist mangels Rechtsschutzbedürfnis unzulässig.

2) Ein im finanzgerichtlichen Klageverfahren erstmals gestellter Antrag auf Verpflichtung der Behörde zur Änderung einer Zinsfestsetzung ist aufgrund nicht vorab durchgeführten Verwaltungsverfahrens ebenfalls unzulässig.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2011 S. 1996 Nr. 22
HAAAD-85414

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FG Münster, Urteil v. 04.08.2010 - 14 K 1415/07

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