NWB Nr. 24 vom Seite 2012

Alles auf einen Blick mit der Doppel-Ansicht

Bei der Recherche zu einem Fall kommt es häufig vor, dass man in mehr als einer Quelle zur gleichen Zeit nachschlagen muss. Sei es um etwas nachzuprüfen, zu vergleichen oder zu vertiefen. Mit der praktischen Doppel-Ansicht haben Sie die Möglichkeit, in der NWB Datenbank zwei Dokumente gleichzeitig am Bildschirm zu betrachten.

Wofür brauche ich die Doppel-Ansicht?

[i]Vergleichen Sie z. B. unterschiedliche Gesetzesfassungen miteinanderDie Doppel-Ansicht bietet sich immer dann an, wenn Sie in zwei Dokumenten gleichzeitig nachschlagen müssen, z. B. wenn Sie den jeweiligen Gesetzestext zu einem Beitrag aufrufen oder das entsprechende Urteil zu einer Urteilsbesprechung lesen möchten. Ein weiterer wichtiger Anwendungszweck der Doppel-Ansicht liegt in der Möglichkeit, unterschiedliche Fassungen von Gesetzestexten einander gegenüberzustellen. Auf diese Weise erkennen Sie schnell, was sich geändert hat.

Wie benutze ich die Doppel-Ansicht?

Die Doppel-Ansicht können Sie von jedem Dokument aus aufrufen. Klicken Sie dazu unterhalb des Suchfelds auf den Button „Doppel-Ansicht”. Es öffnet sich ein gesondertes Fenster und Sie sehen das ursprüngliche Dokument in einem zweigeteilten Fenster. Über die Funktion „Anderes Dokument auswählen” erhalten Sie die Möglichkeit, ein weiteres Dokument (z. B. aus dem Verlauf) daneben zu legen.

Über „Anderes Dokument auswählen” können Sie jederzeit Ihre Auswahl rückgängig machen und andere Dokumente miteinander vergleichen.

Fundstelle(n):
NWB 2011 Seite 2012
NWB EAAAD-84790