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NWB Nr. 24 vom Seite 2039

Das häusliche Arbeitszimmer

Darstellung der geltenden Rechtslage nach der Neuregelung durch das JStG 2010

Anna M. Nolte

[i]BMF, Schreiben v. 2. 3. 2011(BStBl 2011 I S. 195)Die Finanzverwaltung hat mit auf die Neuregelung der einkommensteuerlichen Behandlung der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG i. V. mit § 9 Abs. 5 und § 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG reagiert. Das vorherige (BStBl 2007 I S. 442) wurde aufgehoben. Die (BStBl 2004 I S. 143) und v. (BStBl 2004 I S. 861) gelten nur bis einschließlich Veranlagungszeitraum 2006.

Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .

I. Hintergrund

[i]JStG 2010 stellt begrenzte Abzugsmöglichkeit wieder herDurch die Änderung des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG stellt das JStG 2010 v. (BStBl 2010 I S. 1394) die bis einschließlich 2006 geltende Regelung des Abzugs von Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer rückwirkend wieder für Fälle her, in denen dem Steuerpflichtigen kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht.

II. Rechtsentwicklung

[i]Abzugsbeschränkungen seit 1. 1. 1996Seit dem können Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer grds. nicht mehr als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abgezogen werden. Davon gab es bis einschließlich 2006 drei Ausnahmen: Das Abzugsverbot galt nicht,

  • wenn die betriebliche oder berufliche Nutzung des Arbeitszimmers mehr als 50 % der gesamten betrieblichen und ...

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