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FG Berlin-Brandenburg Urteil v. - 9 K 9141/09 EFG 2011 S. 1680 Nr. 19

Gesetze: AO § 34 Abs. 1, AO § 69, InsO § 17 Abs. 2

Haftung des Geschäftsführers einer GmbH in der Krise für einzubehaltende Lohnsteuer

Zahlungsunfähigkeit i. S. d. § 17 Abs. 2 InsO

Leitsatz

1. Der GmbH-Geschäftsführer darf während einer finanziellen Krise der Gesellschaft die Löhne ggf. nur gekürzt als Vorschuss oder Teilbetrag auszahlen, so dass er aus den dann übrig bleibenden Mitteln die entsprechende Lohnsteuer an das FA abführen kann. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, weil er darauf vertraut, er werde die Steuerrückstände später nach Behebung der Liquiditätsschwierigkeiten ausgleichen können, so ist er damit bewusst das Haftungsrisiko eingegangen, und die Nichtrealisierung dieser Erwartungen liegt in seiner Risikosphäre.

2. „Zahlungsunfähigkeit” i. S. d. § 17 Abs. 2 InsO liegt vor, wenn eine GmbH nicht in der Lage ist, innerhalb von drei Wochen mindestens 90 % ihrer fälligen Verbindlichkeiten zu tilgen.

Fundstelle(n):
DStR 2012 S. 10 Nr. 34
DStR 2012 S. 10 Nr. 34
DStRE 2012 S. 1206 Nr. 19
EFG 2011 S. 1680 Nr. 19
PAAAD-82909

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FG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 09.03.2011 - 9 K 9141/09

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