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PiR Nr. 5 vom Seite 146

Insolvenzauslösendes Ereignis nach dem Stichtag

WP/StB Dr. Norbert Lüdenbach

I. Sachverhalt

Die A AG ist Mutterunternehmen mehrerer Gesellschaften und zugleich größtes Unternehmen im Konzern. Der Konzernabschluss wird gem. § 315a HGB nach IFRS erstellt.

Während der Bilanzaufstellungsarbeiten für 01 werden im Februar 02 alle wesentlichen Produktionsanlagen der A durch ein Feuer zerstört. Es besteht nur ein völlig unzureichender Versicherungsschutz. Der Vorstand der A hat daher keine andere Alternative als die Beantragung des Insolvenzverfahrens. Das Gericht benennt noch im März 02 einen Insolvenzverwalter.

Unklar ist ihm und der A AG, welche Auswirkungen der sich erst nach dem Bilanzstichtag ereignende Brand und die dem folgende Insolvenzeröffnung auf den IFRS-Konzernabschluss 01 hat.

II. Fragestellungen

  • Muss trotz Insolvenzeröffnung für 01 noch ein Konzernabschluss erstellt und ggf. geprüft werden?

  • Falls ja, führen die Zerstörung der Produktionsanlage und die Insolvenz als Nachstichtagsereignisse nur zu Berichtspflichten im Anhang oder beeinflussen sie die Bilanzierung (Ansatz und Bewertung) zum ?

III. Lösungshinweise

1. Rechnungslegungspflichten in der Insolvenz

Nach § 155 Abs. 1 Satz 1 InsO berührt die Insolvenz die handels- und steuer...

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