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KSR Nr. 5 vom Seite 11

Konkurrenz zwischen einzelnen Steuerbefreiungen

BMF entscheidet zu Lasten des Vorsteuerabzugs

Helmut Lehr

Nach der EuGH-Rechtsprechung gehen die sog. unechten Steuerbefreiungen (ohne Vorsteuerabzugsrecht) den Befreiungsvorschriften für innergemeinschaftliche Lieferungen vor (, Eurodental). Die Finanzverwaltung hat das umstrittene EuGH-Urteil nun offiziell umgesetzt und den UStAE zu Lasten der betroffenen Unternehmen geändert. Danach kann der Vorsteuerabzug u. a. auch bei bestimmten Ausfuhrlieferungen verloren gehen.

Luxemburger Dentallabor lieferte nach Deutschland

Der EuGH hatte in seinem Urteil v. - C-240/05, Eurodental, über den Vorsteuerabzug des in Luxemburg ansässigen Zahntechnikerunternehmens Eurodental zu entscheiden. Konkret ging es um die innergemeinschaftlichen Lieferungen von Zahnersatz an in Deutschland niedergelassene Kunden. Nach luxemburgischem Recht waren Lieferungen und Dienstleistungen von Zahntechnikern in Übereinstimmung mit Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. e der 6. EG-Richtlinie von der Mehrwertsteuer zu befreien. Für innergemeinschaftliche Lieferungen sieht das luxemburgische Recht ebenfalls eine Steuerbefreiung vor.

Der EuGH versagte den Vorsteuerabzug, weil der allgemeine Vorsteuerausschluss aufgrund der Befreiung nach Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. e der 6. EG-Richtlinie Vorrang vor den Regelungen zur innergemeinschaft...

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