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IWB Nr. 2 vom Seite 89 Fach 5 Schweiz Gr. 2 Seite 516

Dividendenbesteuerung im schweizerisch-deutschen Verhältnis

von Rechtsanwalt Andreas Kolb, Bern

I. Verhandlungsverlauf

1. Ausgangslage

Mit der im Jahre 1989 abgeschlossenen Teilrevision des DBA mit der Bundesrepublik Deutschland wurden die Quellensteuersätze bei Dividenden im Beteiligungsverhältnis (Beteiligungen von mindestens 20 %) für die Zeit ab 1992 auf 5 % abgesenkt. Gleichzeitig räumte die deutsche Seite der Schweiz in einem separaten Notenwechsel vom die Meistbegünstigung ein. Damit sicherte die Bundesrepublik zu, dass — falls sie in einem Abkommen mit einem anderen Mitgliedstaat der OECD einen tieferen Satz vereinbaren würde — unverzüglich Verhandlungen aufzunehmen seien, um die gleiche Behandlung im schweizerisch-deutschen Verhältnis vorzusehen.

Nach der vom Rat der Europäischen Gemeinschaften am verabschiedeten sog. Mutter-Tochter-Richtlinie werden innerhalb der EU bei Tochtergesellschaften, an denen die Muttergesellschaft mit mindestens 25 % des Kapitals beteiligt ist, keine Quellensteuern auf grenzüberschreitenden Dividendenzahlungen an die Muttergesellschaft erhoben. Aufgrund dieser Richtlinie befreite die Bundesrepublik Dividenden, die an Muttergesellschaften im EU-Raum gezahlt wurden, ab Mitte 1996 von der Kapitalertragsteuer. Damit war der Tatbestand, der die Meistbegünstigung auslöst...

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