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BFH 09.09.2010 IV R 12/08, StuB 7/2011 S. 272

An Personengesellschaft gezahlte Maklercourtage als Betriebseinnahme oder als verdeckte Einlage

(1) Für die Frage, ob und ggf. in welcher Höhe Einlagen und/ oder Entnahmen vorgenommen wurden, ist die Veranlassung maßgeblich. Dabei gilt für Einlagen und Entnahmen derselbe Maßstab wie für Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben. Dagegen kommt es für das Vorliegen einer Einlage nicht darauf an, ob Einigkeit darin besteht, dass die Zuwendung mit Rücksicht auf das Gesellschaftsverhältnis erfolgt; auch die Bezeichnung der Zuwendung ist nicht entscheidend. (2) Werden Einlagen nicht als solche bezeichnet, sondern in anderer Form zugewendet, spricht man von verdeckten Einlagen. Eine verdeckte Einlage kann auch bei einer Personengesellschaft vorliegen (Bezug: § 4 Abs. 1 Sätze 1, 2 und 5 EStG 2002).

Praxishinweise

Eine verdeckte Einlage liegt vor, wenn ein Gesellschafter oder ei...

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