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NWB direkt Nr. 14 vom Seite 354

Rechte und Pflichten der Berufsgeheimnisträger bei Außenprüfungen

Dieter Steinhauff

[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB HAAAD-79696 Die grds. auch für Berufsgeheimnisträger während einer Außenprüfung bestehenden Mitwirkungspflichten stehen in einem – verfassungsrechtlichen – Spannungsverhältnis zu den berufsrechtlichen Verschwiegenheitspflichten, die sowohl strafrechtlich als auch berufsrechtlich und über Schadensersatzansprüche zivilrechtlich sanktioniert sind. Der , BStBl 2010 II S. 455) hat im Zusammenhang mit der Prüfung von Zwangsgeldandrohungen und -festsetzungen über die Rechtmäßigkeit von Vorlageverlangen gegenüber einem Rechtsanwalt im Rahmen einer ihn betreffenden Außenprüfung als Vorfrage entschieden und dabei zu einer weiteren Klärung beigetragen.

Einen ausführlichen Beitrag finden Sie unter .

[i]Rechtsprechung und Schrifttum gehen von Zulässigkeit aus Zulässigkeit einer Außenprüfung bei Berufsgeheimnisträgern: Rechtsprechung und Schrifttum gehen einhellig von der Zulässigkeit einer Betriebsprüfung auch gegenüber Berufsgeheimnisträgern aus (, BStBl 2009 II S. 579). Ob eine Außenprüfung angeordnet werden darf, ist von der Frage nach der Rechtmäßigkeit einzelner Maßnahmen im Zuge einer Prüfung zu unterscheiden.

[i]Typischerweise erwartbare Unterlagen sind vorzulegen Mitwirkungspflichten der B...

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